: Süssmuth versus Springer-Verlag
■ Umstrittene Süssmuth-Flüge: Bundestagspräsidentin erwirkt einstweilige Verfügung gegen die „Bild“-Zeitung
Berlin (taz) – Ein legaler Maulkorb für die Bild-Zeitung: Rita Süssmuth hat am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Damit wird dem Springer-Verlag in sieben Fällen verboten, zu behaupten, die Bundestagspräsidentin habe die Flugbereitschaft der Bundeswehr zu Privat-Flügen benutzt. Falls es die Bild nicht lassen kann, droht ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Million Mark.
Die einstweilige Verfügung war im Eilverfahren durchgesetzt worden. Das Landgericht Hamburg war zuständig, weil der Springer- Verlag in der Hansestadt ansässig ist. Der hatte schon im Vorfeld eine sogenannte Schutzschrift bei Gericht hinterlegt, in der alle Argumente gegen Süssmuth aufgeführt worden waren. Trotzdem gab die Pressekammer der Bundestagspräsidentin Recht. Vor Gericht kamen nur sieben Fälle zur Verhandlung, weil die Vorwürfe weiterer Privatflüge bereits in anderen Gerichtsverfahren verfolgt werden.
Die einstweilige Verfügung ist juristisch kein Freispruch für Süssmuth. Sie soll nur verhindern, daß ihr ein Schaden entsteht, der auf einer eventuell unrechtmäßigen Behauptung beruht. Ob die Enthüllungen der Bild tatsächlich unrechtmäßig sind, wird damit aber nicht gesagt. Darüber muß erst ein eigenes Verfahren entscheiden.
Alfred Merta von der Bild am Sonntag sagte zur taz, ihm sei der Wortlaut der Verfügung noch nicht bekannt. Seine Zeitung hatte am vergangenen Sonntag erstmals von den Flügen berichtet. Merta fügte hinzu: „Wir warten erst mal ab. Wir haben ja nur berichtet, was der Bund der Steuerzahler Frau Süssmuth vorwirft.“ Ob die Berichterstattung zum Thema fortgesetzt werde, sei innerhalb der Redaktion noch nicht entschieden.
Die Magdeburger Volksstimme berichtete gestern, Süssmuth sei auch siebenmal mit der Flugbereitschaft in die Niederlande geflogen. Die Familie der Parlamentschefin besitzt dort ein Ferienhaus. Florian Gless
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