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„Unbedingt gasdichte Räume“

Wie im Dritten Reich der Alltag auf dem Pirnaer Sonnenstein aussah, teilte Professor Herrmann Paul Nitsche 1947 dem Ermittlungsrichter mit. Der Psychiater und Obergutachter der T4-Aktion wurde im Dresdener Ärzteprozeß zum Tode verurteilt und 1948 hingerichtet.

„Was die Ausführung der Euthanasie anlangt, so geschah sie durch Einleiten von Kohlenoxydgas in besonders hierfür konstruierte, namentlich also unbedingt gasdichte Räume.

(...)

Vor Einströmen des Gases wurden die Patienten – meiner Erinnerung nach in der Regel in einer Zahl von 20 bis 25 – in die Zelle geführt und auf dort befindliche feste Bänke gelegt. Durch ein Beobachtungsfenster mußte der ganze Raum vom Arzte dauernd überblickt werden. Schon kurz nach Einströmen des Gases wurden die Patienten schläfrig und sanken dann alsbald zusammen, ohne Zeichen eines Unbehagens oder irgendwelcher Beschwerden zu geben. Nur selten trat einmal Erbrechen ein. Die Todesart war ersichtlich eine ganz milde und nicht mit Qualen verbunden. In den seltenen Fällen, in denen mit der Möglichkeit gerechnet werden mußte, daß ein Kranker noch ein gewisses Verständnis für den Vorgang oder gar Angst haben würde, hatte der Direktor die Verpflichtung, den Patienten zunächst durch eine Morphium- Einspritzung einzuschläfern und im Zustande der Bewußtlosigkeit in die Gaszelle verbringen zu lassen.“*

Quelle: Bundesarchiv Potsdam, DP-3, Strafverfahren gegen Dr. Nitsche und andere, Band 1, Blatt 1 ff.

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