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Gesetz ohne Boden

■ SPD, Grüne und PDS lehnen Bodenschutzgesetz der Koalition ab

Bonn (dpa) – Der Entwurf der Bundesregierung zu einem ersten nationalen Bodenschutzgesetz ist bei der Opposition im Bundestag auf heftige Kritik gestoßen. Er werde einem nachhaltigen Bodenschutz nicht gerecht, sei eine „Mogelpackung“ und diene den industriellen Interessen, klagten PolitikerInnen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestern. Umweltministerin Angela Merkel (CDU) hingegen meinte, daß sie mit dem Entwurf in erster Lesung Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von Altlasten – wie stillgelegte Deponien oder Industriestandorte – schafft.

Nach dem Gesetzentwurf muß künftig jeder Bürger, der Boden nutzt oder besitzt, auch dafür sorgen, daß dadurch keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Bereits eingetretene Schädigungen und Versiegelungen müßten beseitigt werden. Für die Landwirtschaft gibt es Auflagen für Nutzung und Vorsorge. Für Industriestandorte müßten aber andere Maßstäbe gelten als für Wohnanlagen oder Spielplätze, sagte Merkel. Für Investitionen gebe es mehr Rechtssicherheit.

Angelica Schwall-Düren (SPD) hielt der Bundesregierung vor, ein umfassender Bodenschutz sei nicht ihr politischer Wille. Der Entwurf sei verwässert, lasse zu viele Ausnahmeregelungen zu und werde dem Vorsorgeprinzip nicht gerecht. Der Zustand der Böden habe sich derart verschlechtert, daß konsequentes Handeln erforderlich sei, sagte die SPD-Politikerin Ulla Burchardt. Der Entwurf sei unzureichend und nehme Industrie und Verkehr nicht ins Visier. Auch der steigende Flächenverbrauch werde nicht begrenzt. Die SPD kündigte Änderungsanträge an. Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Regierungsvorlage ab und brachten einen eigenen Gesetzentwurf ein. Die PDS-Gruppe forderte Verbesserungen. Die Vorlagen werden von den Parlamentsausschüssen beraten. Der zustimmungspflichtige Bundesrat hat Änderungen eingefordert.

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