■ Am Rande: Todesschuß: Milde für Polizistin
Nürnberg (dpa) – Mit einer Geldstrafe hat das Amtsgericht Nürnberg den Todesschuß einer Polizistin auf einen unbewaffneten Griechen geahndet. Das Gericht erkennt in seinem Strafbefehl auf fahrlässige Tötung und verurteilte die 20jährige zur Zahlung einer vierstelligen Summe. Die Beamtin hatte „Putativnotwehr“ geltend gemacht: Sie habe in dem Glauben gefeuert, der flüchtende 26jährige wolle auf sie schießen.
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