■ Berliner Telegramm: Beschwerden gegen Volksabstimmungen abgelehnt
Das gemeinsame Verfassungsgericht Berlins und Brandenburgs hat zwei Beschwerden gegen die Volksabstimmungen zur gescheiterten Länderfusion vom 5. Mai 1996 verworfen. Der Einwand, das Abstimmungsgeheimnis sei wegen fehlender Umschläge für die Stimmzettel nicht gewahrt gewesen, wurde als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte damit die Position des gemeinsamen parlamentarischen Abstimmungsprüfungsausschusses, wurde gestern mitgeteilt. Dieser hatte seine Entscheidung mit dem Fehlen von 100 Unterstützer-Unterschriften begründet. Auch die Beschwerde, wonach das Ergebnis der Volksabstimmungen politisch und kostenmäßig nicht akzeptabel sei, wurde vom Gericht abgewiesen. In dem Verfahren könne nur geprüft werden, ob Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Volksabstimmungen oder bei der Feststellung des Ergebnisses unterlaufen seien. ADNFoto: AP
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