: Gegendarstellung -betr.: "Reemtsma will nicht vergeben", taz vom 22.1.1997, S.1
„In der Ausgabe von 22. Januar, Seite 1, berichtet die taz unter der Überschrift ,Reemtsma will nicht vergeben‘ über das Strafverfahren gegen die Entführer Jan Philipp Reemtsmas. In diesem Bericht behauptet die taz unter anderem, es sei bekannt geworden, daß der Angeklagte Peter Richter und sein Anwalt zumindest Teile der Prozeßakten für 20.000 Mark unter anderem an den Spiegel verkauft haben. Das ist unwahr. Der Spiegel hat weder von Peter Richter noch von seinem Anwalt Prozeßakten gekauft.“
Hamburg, den 28. Januar 1997
Spiegel-Verlag
Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Karl Dietrich Seikel
Die taz-Redaktion stellt fest: Der „Spiegel“ hat Recht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen