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Kuren und Massagen werden nicht gestrichen

■ Krankenkassen entscheiden gemeinsam über Art und Umfang von „Gestaltungsleistungen“. Einschränkungen bei Indikationen sind vorgesehen

Bonn (taz/AP) – Wer in Kur gehen möchte oder Rückenmassagen braucht, muß künftig nicht befürchten, daß diese Leistungen aus dem Katalog seiner Krankenkasse völlig gestrichen werden können. Voraussichtlich wird es aber Einschränkungen geben. Das geht aus den gestrigen Koalitionsberatungen zur dritten Stufe der Gesundheitsreform hervor. Beraten wurde über die künftige Regelung sogenannter Gestaltungsleistungen, die die bisherigen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Kuren, Heilmittel wie Massagen und Krankengymnastik, Fahrtkosten und häusliche Pflege ablösen sollen. Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer hatte schon vor Monaten erklärt, diese Umwandlung dürfe nicht zu einer vollständigen Streichung dieser Leistungen führen. Dies soll nun auch im Gesetzestext deutlich gemacht werden. Nach Aussagen von AOK-Sprecher Rainer Eikel werde für die Gestaltungsleistungen künftig eine Lösung favorisiert, bei der sich die Krankenkassen gemeinsam mit den Berufsverbänden über das künftige Angebot einigen sollen. Danach werden etwa Kuren, Massagen und häusliche Pflege weiterhin angeboten, die Leistungen und die Indikationen sollten aber von den Kassen gemeinsam „präzisiert und eingegrenzt“ werden. „Unter dem Strich gibt es damit auch Leistungseinschränkungen“, so Eikel. Beispielsweise würden Indikation und Umfang von Massagen und Kuren strenger überprüft.

Mit diesem „Partnerschaftsmodell“ würden die Krankenkassen auch künftig ein einheitliches Angebot vorlegen. Die Gefahr, daß beispielsweise eine Kasse eine Leistung wie Massagen ganz streicht und damit Rückenkranke zur nächsten Kasse treibt, wäre damit gebannt, meinte eine Sprecherin des Verbandes der Angestellten Krankenkassen (VdAK). „Eine Risikoselektion zwischen den Kassen gibt es dann nicht mehr.“

Unterdessen hat das Müttergenesungswerk die Krankenkassen scharf angegriffen. Durch die rigide Bewilligungspraxis für Kuren sei die Auslastung der 132 Kurhäuser bei den Mutter-Kind-Kuren von 100 auf 56 Prozent zurückgegangen. Mütterkurhäuser seien seit Jahresbeginn nur noch zu 30 Prozent ausgelastet. Sprecherin Andrea Dokter beklagte, zum einen stellten die Mütter weniger Anträge, da sie befürchteten, bei den Kuren mehr zuzahlen zu müssen. Außerdem legten die Medizinischen Dienste der Krankenkassen strengere Kriterien an. Viele Kassen machten zudem von der Möglichkeit Gebrauch, die Kuren nur noch teilweise zu finanzieren. Ein Kurhaus in Bad Steben habe wegen Unterauslastung kürzlich dichtgemacht. BD

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