: Pädagoge nicht gesucht
■ Für Freizeit-Organisation im Gefängnis wird auf Qualifikation verzichtet
Ein Pädagoge ohne pädagogische Ausbildung – was außerhalb von Knastmauern undenkbar wäre, kann man Gefangenen offenbar allemal zumuten. Für die vakante Stelle des Freizeitpädagogen in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ist jedenfalls keine entsprechende Ausbildung erforderlich, wie sich aus der Senatsantwort auf eine kleine Anfrage der GAL ergibt.
„Kenntnisse der Strukturen der Anstalt“ werden von der Justizbehörde verlangt und damit höher bewertet als eine Ausbildung in dem Bereich, für den die Ausschreibung läuft: Die Koordination, Organisation und Gestaltung all dessen, was Knackis während ihrer Aufschlußzeiten unternehmen. Ob Sprachkurse, Sport oder Kultur – der Freizeitpädagoge stellt das Programm zusammen. Da der Schwerpunkt auf der Organisation liegt, hält die Justizbehörde eine pädagogische Ausbildung für entbehrlich – obgleich der jetzt in Santa Fu tätige „Freizeitpädagoge“ auch tatsächlich einer ist.
Die Ausschreibung zielt ab auf BeamtInnen des allgemeinen Vollzugsdienstes. Die bringen zwar in der Tat Kenntnisse der Anstalt mit – ob sie allerdings auch das Vertrauen der Insassen mitbringen, ist eine offene Frage. Anders als sonst bei Stellen im öffentlichen Dienst üblich, soll die des Freizeitpädagogen nicht in allen Behörden ausgeschrieben werden, sondern lediglich in Hamburgs Gefängnissen. „Damit es schnell geht“, argumentiert der Senat.
Ganz andere Gründe vermutet Manfred Mahr, rechtspolitischer Experte der GAL-Fraktion. Er befürchtet, daß die Justizbehörde nicht wünscht, daß jemand von außerhalb in den Knast kommt und womöglich neue Perspektiven oder gar neue Ideen einschleust.
Elke Spanner
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