: Die Unschuld des Vulkan-Vorstands Timmermann
■ Timmermann im Brief an Hennemann 1993: „Ich trage alle Vulkan-Beschlüsse mit“
Prof. Manfred Timmermann, 1992/93 für das Controlling beim Bremer Vulkan zuständig, heute bei der Deutschen Bank, hat Anfang der Woche im Untersuchungsausschuß erklärt, er habe damals intern gegen die Konzernführung opponiert und insbesondere gegen die Zweckentfremdung der Ost-Beihilfen protestiert.
Der taz liegt ein Brief von Timmermann von 1993 vor, der ein ganz anderes Licht auf seine damalige Haltung wirft: „Einstimmig“und „uneingeschränkt“, so Timmermann damals, trage er die Beschlußfassung im Vulkan-Vorstand. Der Brief, an Hennemann adressiert, wäre nicht nötig gewesen: Timmermann hatte einen guten Vertrag mit der Deutschen Bank in der Tasche und war aus seinen Pflichten beim Vulkan entlassen – ohne besondere Abfindung, ohne besondere Schweigepflichten.
Er habe damals vorgehabt, wegen seiner Beobachtungen hinsichtlich der zweckwidrigen Verwendung der Ostmittel an die Öffentlichkeit zu gehen. Dies sei ihm durch den Aufhebungsvertrag untersagt, hatte Timmermann vor einem halben Jahr der Staatsanwaltschaft erzählt. In dem Brief vom 1.11.1993 liest sich das anders: „Sehr geehrter Herr Hennemann, für Ihre Befürchtungen, ich könnte meine ... Befürchtungen Dritten gegenüber äußern, besteht kein Anlaß“, versicherte er da. Die Vorstandsbeschlüsse würden von ihm, Timmermann, „mitgetragen und als objektiv ausreichend angesehen“.
Die Rückzahlbarkeit der Treuhand-Millionen für die Ost-Betriebe sei schon damals nicht gewährleistet gewesen, sagt Timmermann heute, und darüber habe er sich mit Hennemann zerstritten. Kein Wort davon in dem damaligen Brief. Probleme gebe es, schrieb Timmermann seinerzeit, „mit der sich in Deutschland viele Unternehmen auseinandersetzen müssen“. Der Vorstand habe auf einer Klausur „ein Programm verabschiedet, das auch nach meiner Überzeugung geeignet ist, die schwierige Situation zu beherrschen und die anstehenden Probleme objektiv zu lösen“. Und dies, unterstreicht Timmermann, „einstimmig“, noch einmal: „Ich trage diese Beschlußfassung und die Berichterstattung an den Aufsichtsrat uneingeschränkt.“Kein Wort davon, daß die Ost-Mittel, für die er als Chef der Hanse-Holding verantwortlich war, seien zweckentfremdet worden.
Timmermann 1993: „Der einzige – für mich allerdings sehr wesentliche – Meinungsunterschied“im Vorstand bestehe darin: Er sei der Ansicht, daß „die gemeinsam als richtig und notwendig anerkannten Maßnahmen schneller und konsequenter umgesetzt werden können und müssen“. Vor der Staatsanwaltschaft redete sich Timmermann im Juni 1996 damit heraus, er sei im Vorstand „überstimmt“worden, und wenn sich das im Vorstandsprotokoll nicht wiederfinden sollte, dann deshalb, weil Hennemann die Protokolle diktiert habe. Protokollfälschung? Protokolle wurden auch beim Vulkan vom Vorstand genehmigt. In seinem Brief an Hennemann schrieb er 1993 ausdrücklich, seine skeptische Auffassung sei nur „als persönliche Meinung“zu verstehen, nicht als „abweichende Auffassung“gemäß §7 der Geschäftsordnung des Vulkan-Vorstandes.
Er habe die Finanz- und Liquiditätsplanung des Konzerns nie gesehen, erzählte Timmermann 1996 der Staatsanwaltschaft. In dem Brief von 1993 steht davon kein Wort. Im Gegenteil: Die einstimmigen Beschlüsse des Vorstandes zur Sanierung des Konzerns seien, so lobte Timmermann sich damals, „nicht zuletzt aufgrund meiner Berichte und Initiativen als Controller“gefaßt worden. K.W.
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