: Drei Freisprüche im Mauerschützenprozeß
Im 45. Mauerschützenprozeß sind gestern zwei DDR-Grenzer und ein Stasi-Angehöriger der Paßkontrolle vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte die Angeklagten beschuldigt, einen Fluchthelfer erschossen zu haben. Der Getötete hatte Weihnachten 1965 mit seinem Bruder zwei junge DDR-Bürgerinnen in den Westen schleusen wollen. Nach rasender Fahrt prallte der Fluchtwagen gegen den letzten Schlagbaum. Heinz S. erreichte tödlich getroffen Westberliner Boden. Die anderen drei Insassen wurden von DDR-Posten unverletzt festgenommen und später zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. ADN
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen