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Todesstrafe in Gaza

■ Gericht verurteilt drei Palästinenser wegen Mord an PLO-Funktionär

Gaza/Berlin (dpa/taz) – Dreimal Todesstrafe und zweimal lebenslängliche Haft – so lautet das Urteil des höchsten palästinensischen Gerichts in der Hafenstadt Gaza gegen fünf Palästinenser. Die Angeklagten – allesamt Angehörige derselben Familie – sollen ein ranghohes Mitglied der al-Fatah ermordet haben, der Organisation von PLO-Chef Jassir Arafat. Tatmotiv: Blutrache.

Ein Sprecher des Gerichts bestätigte gestern die am Vorabend gefällten Urteile. Der Mord an dem Fatah-Mitglied Ismail Chasona war in der vergangenen Woche begangen worden. Die Tat soll angeblich im Zusammenhang mit der Ermordung eines mutmaßlichen Kollaborateurs der israelischen Besatzungsmacht zur Zeit des Palästinenseraufstands (Intifada) stehen. Die Verurteilten sind zwischen zwanzig und dreißig Jahre alt und leben in einem Flüchtlingslager im Gaza-Streifen.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit längerem die Urteilspraxis und die Haftbedingungen in den palästinensischen Autonomiegebieten. Gerichtsprozesse hätten häufig wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, in Gefängnissen werde gefoltert. Amnesty international konstatierte im Februar, in den Autonomiegebieten herrsche ein „Klima wachsender Angst“.

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