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Quer durch die Wiese

■ Das Bundesverwaltungsgericht billigt den Weiterbau der Autobahn 94

Berlin (AFP) – Im Straßenbau hat der Umweltschutz nicht automatisch Vorfahrt. Wenn andere wichtige Belange entgegenstehen, müssen die Behörden nicht die ökologisch günstigste Trasse wählen, wie das Bundesverwaltungsgericht gestern entschied. Vielmehr seien alle betroffenen öffentlichen und privaten Interessen „gerecht untereinander und gegeneinander abzuwägen“. Mit dem Urteil billigte das oberste Verwaltungsgericht den Weiterbau der Autobahn 94 von München nach Passau.

Die Eigentümerin eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks bei Neuötting hatte sich gegen einen sieben Kilometer langen Teilabschnitt gewandt, weil ihr Grund dafür in Anspruch genommen werden soll. In Vorinstanzen hatte sie ohne Erfolg verlangt, daß eine andere Trasse gewählt werden müsse. Tatsächlich sei die festgesetzte Trasse „unstreitig die für Natur und Landschaft ungünstigste“, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

Im konkreten Fall trenne aber eine der alternativen Varianten Ortsteile Neuöttings vom Zentrum ab und beeinträchtige die städtebauliche Entwicklung. Die dritte mögliche Trasse zerschneide landwirtschaftliche Betriebe und führe zu Verlusten an landwirtschaftlichen Böden. In solch einer Situation verlange das Gesetz lediglich eine Abwägung „auch der Naturschutzbelange“, hieß es zur Begründung des Urteils. Diese Interessen könnten aber „keinen absoluten Vorrang“ haben.

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