: Weiterbildung im Sinne der Aufklärung
■ betr.: „Recht ohne Berechtigte“, Kommentar von Lothar Jansen (Beruf und Qualifikation), taz vom 15./16. 2. 97
Lothar Jansen reduziert den Begriff Bildungsurlaub (BU) auf ein „weiterbildungspolitisches Freistellungsinstrument“ und damit das Konzept des BUs als eine Veranstaltungsform für Arbeitnehmer(innen?). Dies mag vielleicht bei einigen Ländergesetzen, die nur ein Freistellungsgesetz haben, der Fall sein. Das BU-Konzept ist aber ein offenes Konzept für alle Interessierten aus allen Bereichen der Gesellschaft, ob ohne gewerbliche bzw. bezahlte Arbeit, SozialhilfeempfängerInnen, StudentIn oder Beamter usw. Zur Freistellung für ArbeitnehmerInnen bleibt nur noch anzumerken, daß der prozentuale Anteil in Bremen zum Beispiel bei zirka vier Prozent, in Nidersachsen bei zirka drei Prozent liegt und dadurch der „Wirtschaft“ weit weniger Ausfall an Arbeitstagen entsteht, als zum Beispiel die vier bis fünf (!) kirchlichen Feiertage, für die in den süddeutschen Bundesländern alle ArbeitnehmerInnen zu 100 Prozent auch ohne ein besonderes Freistellungsgesetz freigestellt werden.
200 Jahre nach der Französischen Revolution oder 200 Jahre Aufklärung müßten doch eine Freistellung zur Aufklärung und damit eine BU-Teilnahme für alle in einer aufgeklärten Gesellschaft ermöglichen. Aber selbst das grünrote und PDS tolerierte Sachsen- Anhalt bekommt nach drei Jahren Regierung noch nicht einmal ein solches Gesetz durch die Hürden des Parlaments. Weiterbildung im Sinne der Aufklärung ist nötiger denn je, eine bundeseinheitliche BU-Regelung mit einem Mindestanspruch von sieben Tagen, wie von den Grünen gefordert, ist lange überfällig. Gerhard Thiel, Syke
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