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Verhüterli für den HEW-Verkauf

Kartellamt will den Teil-Verkauf der Hamburgischen Electricitätswerke an PreussenElektra und Sydkraft rückgängig machen  ■ Von Marco Carini

Platzt der Teil-Verkauf der Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) an die PreussenElektra (Preag) und die schwedische Sydkraft pünktlich zur Bürgerschaftswahl? „Wir sehen den Verkauf so kritisch, daß wir ihn untersagen wollen“, verkündete Kartellamts-Sprecherin Elke Zeise gestern der taz. Im Januar hatte der Senat den Verkauf von mehr als 25 Prozent der HEW–Anteile aus städtischem Besitz an die beiden Energieversorger beschlossen, um mit dem Kaufpreis von 1,3 Millionen Mark den Stadthaushalt zu sanieren.

In einem Schreiben, das der taz vorliegt, kommen die Berliner Wettbewerbshüter nun zu dem Ergebnis, daß die Preag damit ihre beherrschende Stellung auf dem norddeutschen Strommarkt in nicht hinnehmbarer Weise ausbauen würde. Da die Preag 17,6 Prozent der Kapitalanteile und 20 Prozent der Stimmrechte an der Sydkraft halte, geht das Kartellamt davon aus, „daß Sydkraft in den Gesellschaftsorganen der HEW nicht gegen die Interessen der Preußen Elektra auftreten wird“. Das „zu erwartende kooperative Verhalten der Sydkraft“sichere der Preag „eine faktische Sperrminorität bei HEW“.

Allerdings befürchten die Wettbewerbs-Kontrolleure, daß ihr anvisiertes Votum vom Bundesgerichtshof ausgehebelt werden könnte. Deshalb will das Amt noch zwei Entscheidungen des Gerichtes in „ähnlich gelagerten Verfahren“abwarten, bevor es sein offizielles Urteil zum HEW-Verkauf fällt.

Am 8. Juli wird das Berliner Gericht darüber entscheiden, ob eine Beteiligung der Preag an den Stadtwerken Garbsen (bei Hannover) und die Gründung eines neuen Energieunternehmens unter maßgeblicher Beteiligung der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Das Kartellamt hatte die Zusammenschlüße untersagt, ein Gericht diese Beschlüsse anschließend aber kassiert, worauf das Kartellamt Beschwerde einlegte.

Die Opposition sieht sich durch die Kartellamtsschelte bestärkt. Der GAL-Bürgerschaftler Holger Matthews bewertet die Position der Berliner Behörde als „schallende Ohrfeige für den Umweltsenator“. Sein Fraktionkollege Norbert Hackbusch sieht sich durch die Aussagen der Wettbewerbshüter darin bestätigt, „daß mit der PreußenElektra als Anteilseigner an den HEW keine eigenständige Geschäftspolitik mehr möglich“sei.

Für den umweltpolitischen Sprecher der CDU, Roland Salchow, macht die kartellrechtliche Vorabbewertung deutlich, „daß Hamburg sich und seinen energiepolitischen Einfluß verkauft“habe. Finanzbehörden-Sprecherin Anette Verhein-Jarren hingegen kommt zu einer „anderen rechtlichen Bewertung“als die Berliner Verflechtungsprüfer. Für Hamburg sei der Konflikt aber „ohne wirtschaftliches Risiko“. Preag und Sydkraft hatten sich verpflichtet, für Einnahmeausfälle der Stadt aufzukommen, falls das Kartellamt die Rückgabe von HEW-Anteilen erzwingt, die Hamburg dann billiger verkaufen müßte.

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