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Besonderes Kennzeichen: Scientology

■ Unternehmen der Sekte werden in Arbeitsämtern erfaßt

Nürnberg/Bonn (AFP) – Seit Anfang des Jahres tragen bestimmte Akten in den Arbeitsämtern ein „S“. So werden Betriebe gekennzeichnet, die zur Scientology-Sekte gehören. Dies hatte Bundesarbeitsminister Norbert Blüm, CDU, angeordnet. Die Arbeitsämter müßten dem Arbeitssuchenden Auskunft über „besondere Bedingungen“ in einer Firma erteilen, deren Stelle sie vermitteln, sagte ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeit (BA) gestern. Die Erfassung der Scientology-Zugehörigkeit eines Betriebes diene nur der Information des Arbeitnehmers und habe keine Konsequenzen. Die Zentrale der Scientology-Sekte griff Blüm wegen der Sondererfassung der Scientology- Unternehmen heftig und persönlich an.

Ab Jahresmitte soll der Hinweis auch in den EDV-Programmen der Arbeitsvermittler gespeichert werden. Als Kriterien für die Sondererfassung nannte die BA, daß die Zugehörigkeit einer Firma zu Scientology „allgemein öffentlich bekannt ist oder uns als Amt bekannt wird“. Wenn ein begründeter Verdacht bestehe, werde der Arbeitgeber befragt; gegebenenfalls würden auch Gespräche mit Sektenberatungsstellen geführt.

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