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■ Hamburg will „Fixerräume“ über bundesweite Initiative legalisieren

Unter dem Druck der BewohnerInnenproteste in St. Georg beweist der Senat nun eiligst seine Handlungsfähigkeit in Sachen Drogenpolitik. Sozial- und Gesundheitssenatorin Helgrit Fischer-Menzel (SPD) stellte gestern auf der Landespressekonferenz die Hamburger Bundesratsinitiative zur „Zulässigkeit von Gesundheitsräumen“ vor.

Die drogenpolitischen Leitlinien der Hansestadt – organisierten Rauschgifthandel verschärft zu verfolgen und gleichzeitig den Junkies größtmögliche Überlebenshilfe zu bieten – haben nämlich einen entscheidenden Schönheitsfehler: Fixerräume sind nach der bestehenden Rechtslage umstritten. Anders als in Frankfurt hält die Hamburger Staatsanwaltschaft sie für rechtlich nicht zulässig und leitete nach der Eröffnung des ersten Gesundheitsraumes 1994 ein Vorermittlungsverfahren ein. Die von der Drogenhilfe „Freiraum“ betriebenen Fixerräume in Billstedt und Harburg – ein dritter wird im Juli im Schanzenviertel eröffnet – werden somit ohne legale Grundlage betrieben.

Justizsenator Hardraht (parteilos) betonte, daß das Hamburger Dilemma nicht auf „Hardliner in der Staatsanwaltschaft“ zurückzuführen sei. „Es gibt schlicht eine Differenz zwischen dem, was rechtspolitisch gewünscht und was rechtlich möglich ist.“ Mit der Bundesratsinitiative will Hamburg deshalb die „strafrechtliche Freistellung“ der Spielräume rechtlich durchsetzen.

In legalisierten „Gesundheitsräumen“ könnten Hamburgs Junkies, die nicht zu den 3000 Substituierten gehören, „sich unter medizinischer Kontrolle ihren Schuß setzen, statt sich aus einer Pfütze oder dem Klo Wasser für ihre Spritzen zu besorgen“, so Senatorin Fischer-Menzel. Anders als bei der Hamburger Bundesratsinitiative zur ärztlich kontrollierten Abgabe von Heroin, ist der Senat zuversichtlich, daß der Vorstoß zur Legalisierung von Fixerräumen noch in diesem Jahr zu Ergebnissen führen wird. sim

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