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■ Am RandeBauliche Mängel nicht Sache von Mietern

Düsseldorf (dpa) – Wer sich in einem hellhörigen Mietshaus durch die normalen Wohngeräusche seiner Nachbarn gestört fühlt, kann von diesen nicht das Verlegen eines lärmschluckenden Teppichs verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden . „Normale“ Mieter können demnach nicht für bauliche Unzulänglichkeiten eines Hauses verantwortlich gemacht werden. (Az. 9 U 218/96)

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