: Kartellrecht à la EU
■ Rexrodt setzt auf baldige Anpassung des deutschen Wettbewerbrechts
Bonn (dpa) – Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) geht davon aus, daß die geplante Kartellrechtsnovelle noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Der Regierungsentwurf solle im September im Kabinett behandelt werden, sagte Rexrodt vor Journalisten am Freitag in Bonn. Als Termin des Inkrafttretens sei der 1. Januar 1999 ins Auge gefaßt.
Mit der Novelle soll das Wettbewerbsrecht den europäischen Regelungen angepaßt werden, ohne wichtige deutsche Regelungen aufzugeben. Kernbereiche des europäischen Rechts würden insbesondere dort übernommen, wo dieses strenger sei als das deutsche, sagte der Minister. So soll bereits der Abschluß von Kartellverträgen verboten werden und nicht erst die Anwendung. Der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung wird verboten. Alle Zusammenschlüsse sollen schon vor Vollzug beim Kartellamt angemeldet werden müssen. Für Ausnahmen vom Kartellverbot wird ein Freistellungstatbestand eingeführt.
Beibehalten wird die Unterscheidung des deutschen Rechts von Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Konkurrenten einerseits und zwischen Lieferanten und Abnehmern andererseits. Ebenso will Rexrodt die im europäischen Recht nicht vorhandene Ministererlaubnis für Ausnahmen von der Fusionskontrolle beibehalten sowie die im EU-Recht unbekannte Buchpreisbindung, zu der Rexrodt auf einen einstimmigen Beschluß des Bundestages verwies.
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