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Reform stärkt Außenseiter

Die Anbieter alternativer Heilverfahren können sich freuen: Bald dürfte es leichter für sie sein, von den Kassen anerkannt zu werden.

Die „Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen“, die neue Behandlungs- und Diagnosemethoden auf ihre Kassentauglichkeit untersuchen, sollen nach dem Entwurf des „2. Neuordnungsgesetzes“ nicht mehr allein den medizinischen „Nutzen“ bei ihrer Bewertung zugrunde legen. Vielmehr sollen sie den „Stand der medizinischen Erkenntnisse“ berücksichtigen – und zwar „in der jeweiligen Therapierichtung“.

Sollte dieser Halbsatz im Sozialgesetzbuch ergänzt werden, würde dies bedeuten, daß etwa anthroposophische Heilverfahren aus anthroposophischer Sicht bewertet werden.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft. Im Gesundheitsministerium wird allerdings bezweifelt, daß die Ausschüsse es dann tatsächlich den Vertretern der „besonderen Therapierichtungen“ überlassen, ihren eigenen Verfahren die bisher von der Schulmedizin verweigerte Anerkennung zu erteilen. mf

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