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Rückzahlung aus Konkursmasse

■ EU-Kommission erklärt Beihilfezahlungen an Sket für unrechtmäßig. Nachfolgefirmen sind aber nicht betroffen

Berlin/Brüssel (taz) – Die in Konkurs gegangene Magdeburger Maschinenbaufirma Sket muß 605 Millionen Mark an die Bundesregierung zurückzahlen. Das hat die EU-Kommission gestern in Brüssel beschlossen. Die Regierung in Bonn hat nun zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, wie sie das Geld eintreiben will.

Das Geld war von der Bundesregierung von 1993 bis 1996 in Form staatlicher Beihilfen an Sket gezahlt worden, um das Unternehmen zu sanieren und anschließend zu privatisieren. Die EU-Kommission, die für die Wettbewerbskontrolle zuständig ist und solche Subventionen genehmigen muß, erlaubte die Zahlungen unter der Voraussetzung, daß damit ein überlebensfähiges Unternehmen geschaffen werde. Nachdem die Sanierung gescheitert ist und Sket am 15. Oktober 1996 Konkurs angemeldet hat, verlangt die EU- Kommission nun die Rückzahlung. Die beiden Tochtergesellschaften von Sket, ETM und SKM, sind nach Angaben eines Kommissionssprechers von der Rückforderung nicht betroffen. Wenn die Konkursmasse nicht ausreiche, sagte er, müßten aber notfalls die fünf Auffanggesellschaften herangezogen werden.

Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums, der Sket sowie der Treuhand-Nachfolgegesellschaft BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) sagten dagegen übereinstimmend, daß die fünf Sket-Nachfolgegesellschaften nicht für die Rückzahlung der gezahlten Beihilfen aufkommen müßten. Das Geld könne ausschließlich aus der Konkursmasse von Sket (alt) kommen.

Die BvS hatte Sket die Beihilfen mit dem Ziel gezahlt, das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens zu sichern. „Mit der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens im Oktober 1996 hatte sich dieses Ziel erledigt“, so BvS-Sprecherin Eva Hertzfeldt. Weitere Beihilfen für Sket seien damit nicht mehr genehmigungsfähig gewesen. Mittlerweile habe die BvS im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahrens ihre Forderungen auf Rückzahlung der Beihilfen gestellt.

Sket-Sprecher Udo Wolff betonte, daß die inzwischen bei den Nachfolgefirmen entstandenen 425 Arbeitsplätze durch die Rückforderung nicht gefährdet seien. A. Berger/G. Giese

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