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Inline-Skater im rechtlichen Vakuum

■ Sind Skater Fußgänger? Dürfen sie Bußgelder erhalten?/Anwälte fordern Regelungen

Celle. Die rund drei Millionen Rollschuhfahrer mit Inline-Skates in Deutschland bewegen sich nach Expertenansicht „in einem rechtlichen Vakuum“. Die Rechtsanwaltskammer Celle, die in Niedersachsen mehrere tausend Anwälte vertritt, fordert deshalb vom Gesetzgeber baldmöglichst klare Regelungen für die ständig wachsende Zahl dieser Freizeitsportler.

Die neuen Rollschuhe, die vielen schon als Alternative zum Fahrrad dienten, bereiteten Probleme im Straßenverkehr. Zum einen gälten sie nicht als Fahrzeuge, sondern – wie Roller, Rollstühle oder Skateboards – als „sonstige Fortbewegungsmittel“, stellte die Anwaltskammer am Montag fest. Die Benutzer würden dazu angehalten, auf Gehwegen zu fahren, wo aber nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt sei. Daher wichen immer mehr auf Fahrbahnen aus und verunsicherten die Autofahrer.

„Inline-Skater müssen sich im Straßenverkehr wie Fußgänger verhalten und dürfen diese und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden“, forderte die Kammer. Bei größeren Geschwindigkeits-Überschreitungen drohten Buß- oder Verwarngelder. Jedoch herrsche große Rechtsunsicherheit, weil Bußgeldforderungen nicht anwendbar seien gegen Rollschuhfahrer auf der Straße. dpa

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