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Kein Bargeld für Asylbewerber

■ In drei Magazinläden müssen 2.500 Asylbewerber künftig Lebensmittel und Kleidung per Scheckkarte einkaufen. Flüchtlingsberater: "Entwürdigende Praxis"

Die rund 2.500 AsylbewerberInnen, die in Wohnheimen leben oder im ersten Jahr ihres Aufenthalts von der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) am Friedrich-Krause-Ufer betreut werden, müssen künftig ihre Lebensmittel und Kleidungsstücke bargeldlos in zentralen Magazinläden erwerben. Nachdem am 1. Juni bundesweit das neue Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten ist, will Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) kein Bargeld – außer ein Taschengeld – mehr an AsylbewerberInnen zahlen.

Lange Wege quer durch die Stadt sind so programmiert, denn es gibt nur zwei Läden zum Einkaufen: Die AsylbewerberInnen können nur in einem neueröffneten Lebensmittelmagazin in der Kreuzberger Methfesselstraße oder in der Holzhauser Straße in Reinickendorf einkaufen. Kleidung gibt es künftig in einer „Kleiderkammer“ in der Motardstraße in Spandau. Bezahlt wird mit Scheckkarten, mit dem der Einkauf von einem speziell eingerichteten Konto abgezogen wird.

Wolf-Rüdiger Westphal, zuständiger Abteilungsleiter in der Sozialverwaltung, begründet diese Maßnahme, die den AsylbewerberInnen kaum noch eine eigene Handlungsfreiheit gibt, mit dem „Willen des Gesetzgebers“. So heißt es im Gesetz, daß der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege durch „Sachleistungen“ gedeckt wird. Sozialrechtsexperte Georg Classen, der Flüchtlinge in der Passions-Kirche berät, legt das neue Gesetz allerdings anders aus. „Denn dort steht auch, daß soweit es den Umständen erforderlich ist, anstelle von Sachleistungen auch Geldleistungen im gleichen Wert gewährt werden können.“ Es liege im politischen Ermessen der Sozialverwaltung, wie das Gesetz angewandt werde. AsylbewerberInnen empfänden Sachleistungen anstelle von Geld als „Entwürdigung und Bevormundung“, hat Classen bei der Beratung erfahren.

Weiterhin sollen neu eingereiste AsylbewerberInnen künftig nicht mehr in Wohnungen, sondern nur noch in Sammelunterkünften untergebracht werden. Auch das schreibe das neue Asylbewerberleistungsgesetz vor, meint Westphal. Allerdings sei es preiswerter, gerade Familien eher in Wohnungen als in Heimen unterzubringen. Ein Heimplatz kostet schließlich pro Person rund 23 Mark pro Tag – fast 700 Mark pro Monat. Trotzdem werde hier wie beim bargeldlosen Einkauf verfahren. Denn: „Die Asylbewerber sollen durch diese Vorschriften nicht in gefestigte Strukturen kommen und nicht integriert werden. So will es der Gesetzgeber“, sagt Westphal. Julia Naumann

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