Gegen Diskriminierung

■ PDS-Offensive im Parlament, um täglichen Rassismus einzudämmen

Während die drastische Zunahme rassistischer Gewalt immer wieder in der öffentlichen Diskussion ist, wird alltägliche und institutionelle Diskriminierung tabuisiert. Das kritisierte gestern die PDS, als sie ihre Eckpunkte für eine Landesgesetzgebung gegen rassistische Diskriminierung vorstellte. Die migrantenpolitische Sprecherin der PDS, Karin Hopfmann, kündigte eine „reformpolitische Offensive der Gleichstellung und Förderung ethnischer Minderheiten“ im Abgeordnetenhaus an.

Die Bundestagsgruppe der PDS war 1993 mit dem Entwurf eines Antirassismusgesetzes gescheitert. Nun versuchen die demokratischen SozialistInnen, auf Landesebene Änderungen durchzusetzen. Einerseits sollen verschiedene gesetzliche Regelungen geändert werden, um die Gleichstellung von MigrantInnen vor dem Gesetz zu erreichen. Die PDS strebt eine Novellierung mehrerer Landesgesetze und Rechtsvorschriften an, darunter des Presse-, Hochschul- und Schulgesetzes. In dem Eckpunkte-Papier ist zudem ein Gesetz angeführt, das der Diskriminierung im privaten Rechtsverkehr entgegenwirken soll. Bisher bestehen Antidiskriminierungsklauseln nur als Abwehrrechte von AusländerInnen gegenüber dem Staat.

Die PDS will nun unter anderem die Arbeitslosigkeit unter MigrantInnen verringern. Öffentliche Aufträge seien bevorzugt an Unternehmen zu vergeben, die Beschäftigung und Ausbildung von MigrantInnen fördern. Dies soll auch im Landesdienst gelten.

Eine wesentlich größere Bedeutung sieht das PDS-Papier für das Amt der Ausländerbeauftragten vor. Sie soll eine Konsultationspflicht bekommen. Demnach müßte der Senat bei allen wichtigen Entscheidungen die Beauftragte konsultieren. Auf bezirklicher Ebene sollen ebenso hauptamtliche Stellen für Ausländerbeauftragte eingerichtet werden.

Die Erfolgschancen schätzt die PDS so ein: „Das Hohe Haus wird sich einige Monate damit beschäftigen“, sagte Karin Hopfmann von der PDS. Tobias Singelnstein