: Gericht verhilft der Liebe zum Sieg
■ Verwaltungsgericht weist Klage gegen die Route der Love Parade durch den Tiergarten zurück. Anwohner und BUND haben keine Klagebefugnis. Flugblatt zur Mobilisierung der Punkszene
Die Love Parade zieht am 12. Juli wie geplant durch den Tiergarten. Das Verwaltungsgericht hat gestern ohne mündliche Verhandlung zwei Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Route des Techno-Events abgelehnt, zu dem etwa eine Million Menschen erwartet werden. Weder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND) noch die einjährige Anwohnerin Philine Partsch von Bismarck haben nach Ansicht der Richter eine Klagebefugnis. Das bestätigten gestern sowohl der BUND als auch der Veranstalter der Love Parade.
Laut einer Mitteilung des BUND vertritt das Gericht die Ansicht, daß der BUND als juristische Person keine Antragsbefugnis habe. Schließlich stelle die Erlaubnis der Parade keinen Verstoß gegen den Naturschutz dar: „Der bloße Verzicht auf ein behördliches Einschreiten gegenüber einem naturschutzwidrigen Verhalten Dritter“, so das Gericht, sei nicht der „Befreiung von einem naturschutzrechtlichen Verbot“ gleichzustellen. Da diese Argumentation die Naturschützer nicht überzeugt, kündigten sie an, das Oberverwaltungsgericht anzurufen.
Stefan Bundscherer, Landesgeschäftsführer des BUND, bedauerte, daß das Gericht in der „Sache nicht entschieden“ habe. Erfreulich findet der BUND jedoch, daß das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung „unmißverständlich klargestellt habe“, daß „die Anerkennung der Love Parade als Versammlung es nicht von vornherein ausschließt“, die verantwortlichen Veranstalter zur Bezahlung der Kosten für die Beseitigung des Mülls und anderer Schäden heranzuziehen. Das sei ein „politischer Fingerzeig an die Innenverwaltung“. Damit könne das Land Berlin nicht mehr darauf verzichten, den Veranstaltern wenigstens die Kosten für die Beseitigung der Schäden aufzuerlegen. Außerdem sei die politische Diskussion über die Love Parade in Gang gekommen, so daß der politische Druck auf die Innenverwaltung wachse, die Parade im nächsten Jahr an anderer Stelle stattfinden zu lassen.
Die Reaktion des Veranstalters war kurz: „Na super“, lautete der Kommentar zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung bestätigte die Veranstalter auch darin, daß die Love Parade als politische Demonstration zu werten sei.
Die Diskussion um den politischen Charakter der Love Parade könnte eine neue Wendung erfahren: In einem Flugblatt, das auch über das Internet verbreitet wird, wird in der Punkszene für die Teilnahme an der „Hate Parade“ geworben. Die Chaos-Tage von Hannover, bei denen es in den letzten Jahren zu Auseinandersetzungen zwischen Punks und Polizei gekommen war, würden in diesem Jahr nach Berlin verlegt, hieß es: „Wen interessiert Hannover?“ fragt das Flugblatt. Die Punks sollten sich unter die Hunderttausende von Ravern mischen und als „Abrißkommando“ nach Berlin kommen. Elke Eckert
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen