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Dolgenbrodts Schweigen

■ Zeugin des Anschlags verweigert im zweiten Meineidprozeß Aussage

Frankfurt/Oder (dpa) – Der zweite Meineidprozeß im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Dolgenbrodt ist gestern in Frankfurt/ Oder geplatzt. Die Angeklagte, Ehefrau des Blumenhändlers des Dorfes, verweigerte vor dem Amtsgericht die Aussage. Weitere Zeugen wie Richter und Staatsanwälte aus dem Prozeß gegen den Brandstifter könnten innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht geladen werden, erklärte die Vorsitzende Richterin Martina Koch.

Einige Juristen seien nach Westdeutschland zurückgekehrt. Sie seien nicht geladen worden, da das Schöffengericht davon ausgegangen war, daß die von der Angeklagten damals gemachte Aussage inhaltlich unstrittig sei.

Der Mann der Angeklagten zählt zu den Hintermännern des Brandanschlages, bei dem das bezugsfertige Heim vor viereinhalb Jahren völlig ausgebrannt war. Die Anklage wirft seiner 38jährigen Ehefrau vor, im Prozeß gegen den inzwischen rechtskräftig verurteilten Brandstifter im November 1995 einen Meineid geleistet zu haben. Dort hatte sie gesagt, nichts von dem Brandanschlag auf das Heim sowie von einer Geldübergabe durch ihren Mann an den Brandstifter gewußt zu haben. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin steht im damals angefertigten Protokoll nicht, was die Angeklagte seinerzeit konkret im Prozeß ausgesagt hatte. Als Zeugen sollten in dem Meineidverfahren unter anderem der verurteilte Brandstifter sowie der Ehemann der Angeklagten gehört werden. Der Ehemann muß sich demnächst mit vier Komplizen vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihnen in unterschiedlicher Beteiligung unter anderem Brandstiftung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Anstiftung zu dem Anschlag und Beihilfe vor. Vor einer Woche war im Zusammenhang mit dem Brandanschlag ein 23jähriger aus Königs Wusterhausen wegen Meineids und zweier Falschaussagen zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und zu einer Geldbuße verurteilt worden.

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