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Stadtwerke vor Bundesgerichtshof

■ VEBA-Beteiligung an Stadtwerken ist kartellrechtlich fraglich

Die 340-Millionen-Mark-Beteiligung der VEBA an den Stadtwerken (24,9 Prozent) wird vermutlich den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigen. Das Bundeskartellamt in Berlin hat die Allianz bereits bemängelt. Zur Zeit schwebt deswegen ein Verfahren am Berliner Kammergericht. „Ich gehe aber davon aus, daß wir die Entscheidung des BGH abwarten müssen“, sagte Stadtwerke-Sprecher Bernhard Wies gestern.

Die Spekulationen um die VEBA-Beteiligung hat ein Urteil des BGH jetzt neu entfacht. In zwei anderen Fällen bestätigte das Gericht am Dienstag Entscheidungen des Bundeskartellamtes. Dabei waren die Beteiligungen der Hannover-Braunschweigischen Stromversorgungs AG an den Stadtwerken Garbsen und des RWE an der Stromversorgung Aggertal GmbH wegen vertikaler Unternehmenskonzentration untersagt worden.

Dennoch könnte der Fall bei den Bremer Stadtwerken anders laufen. Sprecher Wies: „Im Gegensatz zu den zwei anderen Fällen liegt die VEBA-Beteiligung unter 25 Prozent. Zudem erhalten wir über die VEBA-Tochter Preag nur zehn Prozent unseres Stromes. Dadurch entsteht keine marktbeherrschende Position.“Obendrein habe die VEBA keinen gesellschaftsrechtlichen Einfluß auf die Stadtwerke Bremen. Jeti

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