: Kritik erlaubt
Betriebsräte dürfen über firmeninterne Computernetze den Arbeitgeber kritisieren. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg stellt dies auch dann keinen Kündigungsgrund dar, wenn die Kritik zugespitzt und provozierend formuliert ist und zu erheblicher Unruhe bei den Beschäftigten führt. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ende allerdings, wo die Firmenleitung in ehrverletzender oder beleidigender Weise attackiert werde. Ein Betriebsrat beim Computerunternehmen IBM hatte in der firmeninternen Mailbox Kritik am IBM-Haustarifvertrag geübt und dabei ein Schreiben der Geschäftsleitung zu Diebstählen und Unterschlagungen im Haus ironisch verfremdet. Daraufhin wollte IBM den Mann entlassen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen