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Kritik erlaubt

Betriebsräte dürfen über firmeninterne Computernetze den Arbeitgeber kritisieren. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg stellt dies auch dann keinen Kündigungsgrund dar, wenn die Kritik zugespitzt und provozierend formuliert ist und zu erheblicher Unruhe bei den Beschäftigten führt. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ende allerdings, wo die Firmenleitung in ehrverletzender oder beleidigender Weise attackiert werde. Ein Betriebsrat beim Computerunternehmen IBM hatte in der firmeninternen Mailbox Kritik am IBM-Haustarifvertrag geübt und dabei ein Schreiben der Geschäftsleitung zu Diebstählen und Unterschlagungen im Haus ironisch verfremdet. Daraufhin wollte IBM den Mann entlassen.

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