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EU dreht Bewag-Verkauf den Strom ab

■ Entscheidung über den Milliardendeal soll beim Bundeskartellamt und nicht bei der EU-Kommission fallen. Ablehnung des jetzigen Verkaufsvertrages durch die deutschen Wettbewerbshüter gilt als sicher

Dem Bewag-Verkauf drohen eine Verzögerung und möglicherweise das Scheitern. Denn die Entscheidung über den Milliardendeal wird nach Informationen der Süddeutschen Zeitung nicht von der EU-Kommision in Brüssel, sondern vom Bundeskartellamt in Berlin gefällt. Die deutschen Wettbewerbshüter aber wollen den Verkauf der landeseigenen 50,8 Prozent der Bewag-Aktien an die deutschen Stromversorger Preag und Viag und den US-Konzern Southern Company in seiner jetzigen Fassung nicht genehmigen.

Die offizielle Entscheidung der Abteilung für Wettbewerbspolitik bei der Eu-Kommission steht für kommenden Donnerstag an, sei aber intern bereits gefallen, heißt es: Die Kommission werde dem Antrag des Kartellamtes auf Rückverweisung stattgeben. Die zuständige Abteilung der EU-Kommission wollte diese Meldung gestern auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Die Prüfung dauere noch an, hieß es, eine Entscheidung werde erst nächste Woche verkündet. Auch das Kartellamt war gestern noch nicht von der Entscheidung aus Brüssel informiert, sagte die Sprecherin Elke Zeise. Sie könne sich diesen Ausgang allerdings gut vorstellen: „Bisher hat Brüssel noch jeden dieser Energiefälle an die Länder zurückverwiesen.“

Mit einer Rückverweisung scheitert das Kalkül von Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD): Sie hatte argumentiert, wegen des Einstiegs des US-Konzerns Southern Company in den europäischen Markt habe der Verkauf EU-weite Bedeutung, so daß die in Kartellfragen weniger strenge EU-Kommission zuständig sei. Eine Entscheidung über den Verkauf durch das Kartellamt bedeutet mit großer Wahrscheinlichkeit die Ablehnung des Vertrages in seiner momentanen Form. Der Chef der Beschlußabteilung der Kartellbehörde, Kurt Markert, hatte wiederholt deutlich gemacht, daß es eine Genehmigung für den Verkauf an die deutschen Stromgiganten so nicht geben werde. Ihn stört vor allem, daß die Preag als einer der Käufer der Bewag bereits die Umland-Stromversorger Mevag und Ose besitzt. Damit baue die Preag ihre marktbeherrschende Stellung in Berlin und dem Umland weiter aus, moniert Markert. Einziger Ausweg aus der Sicht des Kartellamts ist der Ausstieg der Preag aus Mevag und Ose. Daran denke man aber überhaupt nicht, hatte die Preag stets erklärt.

Wenn die Preag bei dieser Haltung bleibt, könnte der Vertrag scheitern – und das hochverschuldete Land müßte auf die Einnahme von 2,85 Milliarden Mark verzichten. Doch bereits eine Verzögerung könnte den Vertrag in Gefahr bringen: Denn im Kaufvertrag ist ein Rücktrittsrecht für alle Seiten vereinbart, wenn der Verkauf nicht vor dem Jahresende wirksam wird. Und das könnte knapp werden: Das Kartellamt hat bis Ende November Zeit für seine Entscheidung. In diesen knappen vier Monaten müßte die Preag Hals über Kopf ihre beiden Umlandstromer verkaufen. Bernhard Pötter

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