: Ab Montag wird zurückgetauscht
Rund fünf Milliarden Mark spart die Vereinsbank durch den Tausch von Allianz-Aktien gegen Hypo-Aktien. Verweigern sich die Kleinaktionäre, platzt die Fusion mit der Hypo ■ Von Ulrike Fokken
Berlin (taz) – Mit Bangen werden die Vorstände der Bayerischen Vereinsbank die kommende Woche durchleiden. Tauschen sie, oder tauschen sie nicht, die Kleinaktionäre der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank? Von ihnen hängt die Fusion der Banken ab. 45 Prozent der gestreuten Aktien braucht die Vereinsbank, damit sie zusammen mit den 35 Prozent Hypo-Aktien in Händen von Großaktionären, mit denen sie sich bereits einig ist, die Stimmenmehrheit bei der Hypo bekommt.
Ab Montag bis zum 10. August können nun die Hypo-Aktionäre ihrer Depotbank mitteilen, ob sie sich auf den Tausch ihrer Aktien gegen Allianz-Aktien einlassen. Für sechs Bankpapiere sollen sie eine Aktie der Versicherung bekommen. Finanziell lohnt sich das: Das Hypo-Papier ist derzeit mit 76,53 etwas billiger als eine sechstel Allianz-Aktie. Vor Bekanntgabe der Fusion war die Hypo-Aktie 58,50 Mark wert.
„Ein gewisses Risiko bleibt“, sagte gestern Hypo-Sprecher Ludwig Heinz. Verweigern sich die Kleinaktionäre, „dann ist der Deal gestorben“. Dann nämlich müßte die Vereinsbank die Hypo-Aktien kaufen. Dafür müßte sie ans Eingemachte, mithin stille Reserven heben und dafür auch noch Steuern zahlen. „Der Charme an der Sache ist halt der Aktientausch“, sagt Heinz.
Charmant ist, daß die Vereinsbank rund fünf Milliarden Mark Steuern spart, wenn sie sich der in ihrem Besitz befindlichen Allianz- Aktien bedient. Der Bundesfinanzhof hatte bereits 1958 in einem Gutachten festgestellt, daß es für die Steuerbefreiung genügt, wenn der Tausch art-, wert- und funktionsgleich ist. Da Bankaktien mit Versicherungsaktien vergleichbar sind, ist die Art gewahrt. Auch der Wert ist derselbe, sind doch beide Unternehmen renommiert. Die Funktion hingegen ist nur gleich, wenn die gleichen betrieblichen Aufgaben erfüllt werden. Sie gilt als nicht erfüllt, wenn sich durch den Tausch die Mehrheiten derart ändern, daß es zu einer Beherrschung eines Unternehmens kommt. Dann müssen die Finanzministerien der Länder zustimmen.
Das ist beim bayerischen Coup der Fall. Das bayerische Finanzministerium genehmigte jedoch den Tausch und verzichtete auf die fünf Milliarden Mark Steuern. Da Ministerpräsident Edmund Stoiber von Anfang an in die Pläne seiner Banken eingeweiht war, konnte er die Zustimmung durch die gute Zusammenarbeit zwischen Staatskanzlei und bayerischem Finanzministerium erwirken. Damit jedoch behält er die jährlichen Umsatzsteuern im Freistaat, die ihm durch die Übernahme einer Frankfurter Bank entgangen wären.
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