■ Zur Person: Weber schlägt sich für Recht und Gesetz
Ein Mann schreit nach schärferen Gesetzen: Straffällig gewordene Ausländer müßten ausgewiesen werden, forderte SPD Fraktionschef Christian Weber in einem Interview mit dem Weser-Kurier. Weber verteidigte damit die Äußerungen des SPD-Kanzlerkandidaten Gerhard Schröder. Auch jugendlichen Straftätern müsse endlich das Handwerk gelegt werden, so Weber weiter. Mit dem „üblichen sozialpädagogischen Gesülze“und der „Laisser-faire-Linie“käme man nicht weiter. Um die jungen Deliquenten wieder auf „geordnete Bahnen“zu bringen, sollten sie zu sozialen Arbeiten herangezogen werden. „Man darf nicht stets den Mantel der Nächstenliebe über alles decken.“
Dabei kam Weber selbst zwei- mal von der geordneten Bahn ab: Im Januar 1993 schlug er dem neuen Freund seiner Ex-Freundin mit der Faust ins Gesicht (AZ: 490 Js 34 725/92). Die Sache war anklagereif. Oberstaatsanwalt von Bock und Polach ließ mit Genehmigung des Gerichts im Sinne des Gesetzes Milde walten. Gegen eine Geldauflage und Schmerzensgeldzahlungen von rund 2.000 Mark wurde nach §153a StGB vorläufig davon abgesehen, eine Hauptverhandlung zu eröffnen, und zwar obwohl Weber Wiederholungstäter war: Vier Monate vorher hatte er seine ehemalige Lebensgefährtin geschlagen (AZ: 490 Js 34 725/92). Die Frau nahm die Anzeige zurück. Das Verfahren wurde mit Hinweis auf die Privatklage eingestellt. „Es gibt bei der Abschiebung straffällig gewordener Ausländer Hürden wie etwa, daß das Strafmaß drei Jahre betragen muß. Das sind Dinge, die dringend nachgearbeitet werden müssen. Insofern verlangt Schröder mehr als Recht ist“, sagte Weber, der bekanntlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. kes
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