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170 Menschen sind in der DDR hingerichtet worden

Durch den Henker vom Leben zum Tod befördert – 127 Menschen ereilte nach offiziellen Angaben in der DDR dieses Schicksal. In Wahrheit wurden mindestens 170 Menschen in Frankfurt, Dresden und Leipzig von Staatsdienern guillotiniert oder erschossen – und nicht nur Nazis oder Kriegsverbrecher. Die Todesstrafe konnte bei Mord, Spionage und Sabotage verhängt werden, im „Verteidigungszustand“ auch für Kriegsdienstverweigerung oder Fahnenflucht. Reguläre Gerichte fällten die Urteile, der Staatsratsvorsitzende zeichnete jedoch gegen und bearbeitete Gnadengesuche.

Walter Ulbricht und Erich Honecker wußten ihre Richter vor den Verfahren zu instruieren. Nur bei diesen extralegalen Hinrichtungen erfolgt heute eine juristische Aufarbeitung. Härte bewies die DDR besonders gegen Verräter aus den eigenen Reihen – wie beim Stasihauptmann Werner Teske. Abgeschafft wurde die Todesstrafe 1987 per Staatsratsbeschluß „im Rahmen einer Empfehlung der Vereinten Nationen“. Robin Alexander

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