: Verdiente schöpferische Pause
■ betr.: „Löbliche Initiative – falsche Fronten“, taz vom 31. 7. 97
Unser Recht zum Schutze des ungeborenen Lebens macht Frauen in erster Linie nicht zu Kriminellen, sondern zu Nichtentscheidungsberechtigten. Sie dürfen ihren persönlichen Willen nicht kundtun und sagen „Ich will nicht“, das ist in unserer Kultur immer noch nicht vorgesehen. Hat doch jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (GG Artikel 2 (2)), und es wird ihm sofort alles, vom Hühnerauge bis zur Krebsgeschwulst, entfernt; so verlieren Frauen sofort vom Beginn der Schwangerschaft an mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit alle Handlungs-, Gewissens- und Meinungsfreiheiten. Ihre staatsbürgerliche Identität wird durch eine kleine Zellanhäufung in der Gebärmutter dissoziiert in ein rechtloses Mutter-Kind-Wesen. Mit welcher Begründung? Davon steht nichts in der Verfassung. [...]
Sechstens haben die Frauen ohnehin die gesamte Welt und wie sie wahrgenommen wird, aus ihrem Bauch heraus geschaffen, dann dürfen sie auch einmal nicht schaffen; andernfalls muß jeder logischen Denkform die Gültigkeit abgesprochen werden. Siebtens lassen wir die Frauen also gebären oder nicht und wenden uns gesellschaftlichen Problemen zu, wo Männer in fragwürdigen Kriegen wirklich Menschen töten und wir einen Verhinderungsversuch unterlassen. Thomas Dauskardt, Bönningstedt
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