Verwarnende Strafe

■ Senat will strafrechtliches Sanktionssystem verbessern

Für eine Verbesserung des strafrechtlichen Sanktionssystems im unteren und mittleren Bereich der Kriminalität hat sich der Senat eingesetzt. Auf Vorlage der Justizsenatorin Lore Maria Peschel- Gutzeit (SPD) beschloß der Senat gestern eine entsprechende Bundesratsinitiative. Damit werden eine verstärkte Anwendung der Verwarnung mit Strafvorbehalt, eine verstärkte Berücksichtigung der Schadenswiedergutmachung und ein anderer Umrechnungsmaßstab bei Ersatzfreiheitsstrafen angestrebt.

Bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt sollen nach einem Schuldspruch dem Angeklagten eine Bewährungszeit und Anweisungen wie gemeinnützige Arbeit auferlegt werden. Gerade bei geringfügigeren Delikten sei dies häufig sinnvoller als eine Geldstrafe, hieß es zur Begründung. Wenn sich der Angeklagte nicht bewährt, droht dann aber doch eine vom Gericht festgesetzte Geldstrafe.

Um die materiellen Interessen von Kriminalitätsopfern besser zu berücksichtigen, will der Senat auch eine Regelung zur Schadenswiedergutmachung erreichen. Daher wurde vorgeschlagen, den Gesichtspunkt der Wiedergutmachung bei der Einstellung von Verfahren wegen Geringfügigkeit verstärkt zu berücksichtigen. Dadurch könne ein Anreiz geschaffen werden, sich um einen Ausgleich mit dem Opfer zu bemühen.

Außerdem tritt der Senat dafür ein, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen für nicht gezahlte Geldstrafen zu verändern. Statt des bisherigen Umrechnungsmaßstabs ein Tag Haft für einen Tagessatz Geldstrafe soll künftig für je zwei Tagessätze Geldstrafe ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen sein. ADN