Der US-Präsident muß vor Gericht

Bill Clintons Antrag auf Einstellung des Verfahrens ist abgelehnt: Ab 26. Mai nächsten Jahres soll die Klage von Paula Jones wegen sexueller Belästigung vor Gericht verhandelt werden  ■ Von Bernd Pickert

Berlin (taz) – Seit Freitag gibt es einen Termin: Am 26. Mai nächsten Jahres wird die Anklage der Angestellten Paula Jones gegen US-Präsident Bill Clinton, dieser habe sie 1991 in einem Hotelzimmer sexuell belästigt, vor Gericht verhandelt werden. Das entschied die Distriktrichterin Susan Webber Wright und wies damit die Bestrebungen des Weißen Hauses zurück, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Gilbert K. Davi, einer von Jones' Anwälten, zeigte sich erfreut darüber, daß der Fall voranginge. Clintons Anwalt Robert S. Bennett, hätte – wenn schon – den Prozeßtermin lieber schon im Januar gesehen: „Wir wollen das so schnell wie möglich hinter uns bringen“, sagte er. Clinton selbst, am Wochenende im Urlaub nach einem morgendlichen Jogging von Journalisten nach der Gerichtsentscheidung befragt, knurrte nur, er habe noch nicht mit seinem Anwalt gesprochen, und drehte den Kameras eilig den Rücken zu.

Der Vorwurf der sexuellen Belästigung beschäftigt den Präsidenten schon seit drei Jahren. 1994 hatte Paula Jones Clinton beschuldigt, am 8. Mai 1991 am Rande einer Konferenz in einem Hotel in Little Rock einen seiner Leibwächter beauftragt zu haben, sie – damals Sektretärin einer Behörde des Bundesstaates – aus der Lobby in sein Hotelzimmer zu holen. Dort habe er alsbald die Hosen heruntergelassen und Jones um oralen Sex ersucht – was sie verweigert habe. Bill Clinton hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Er habe Paula Jones nie gesehen, ließ er erklären. Jones konterte, sie könne ihre Aussagen beweisen – sie habe sich gut ein besonders markantes Detail des Clintonschen Genitalbereichs gemerkt. Clintons Anwälte versuchten schließlich zu erreichen, daß der Prozeß mit Rücksicht auf Clintons Amtsgeschäfte bis zum Ende der zweiten Amtszeit verschoben würde. Dem wurde vom Distriktgericht zunächst stattgegeben, aber der oberste Gerichtshof entschied Ende Mai dieses Jahres, daß ein solches Verfahren unzulässig sei. Jetzt wurde die Klage zugelassen und der Prozeß terminiert.

Laut Umfragen hoffen die meisten Menschen in den USA auf eine außergerichtliche Einigung. Clintons Anwalt Bennett hatte nach der Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes angeboten, der Präsident könne das in der ursprünglichen Klage geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 700.000 Dollar für wohltätige Zwecke spenden, wenn damit die Geschichte erledigt sei. Er werde aber weder etwas zugeben, was er nicht getan habe, noch sich dafür entschuldigen.

Genau das freilich verlangt Paula Jones. Für eine außergerichtliche Einigung bleiben jetzt noch neun Monate Zeit. Kommentar Seite 10