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Gurke des Tages

Nach einem Gerichtsurteil darf ein Arbeitnehmer seinen Chef jederzeit und nach Belieben als „Verbrecher“ bezeichnen. Einzige Einschränkung: Der Chef darf es nicht hören. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied jetzt zum Thema unerhörte Beleidigung: Eine solche Formalbeleidigung („Verbrecher“) des Arbeitgebers ohne echten Tatsachenhintergrund ist kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung, sofern sie in Abwesenheit des Chefs im Kollegenkreis geäußert wurde und keine Anhaltspunkte vorlagen, daß sie ihm hinterbracht würde.

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