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SPD gegen Schönbohm

■ Sozialdatenschutz ist rechtmäßig

Der Landesausschuß der SPD hat die Forderung sozialdemokratischer Bezirksbürgermeister und Sozialstadträte nach Einhaltung eines rechtmäßigen Verfahrens beim Sozialdatenschutz unterstützt. In einem einstimmig gefaßten Beschluß verwies das Gremium darauf, daß die Übermittlung dieser Daten nach gesetzlichen Vorschriften erfolge, die für die Sozialbehörden bindend seien.

Gesetzlich vorgeschrieben sei die Mitteilung des Namens, des Geburtsdatums und der Anschrift, nicht jedoch automatisch des zukünftigen Vorsprachetermins beim Amt. Dafür bedürfe es einer richterlichen Anordnung. Dies sei geltendes Recht, das auch nicht durch Dienstanweisung des Innensenators oder des Regierenden Bürgermeisters außer Kraft gesetzt werden könne. Sieben Bezirke verweigern aufgrund der Rechtslage die geforderte Übermittlung der Daten. Dazu zählen Kreuzberg, Pankow, Lichtenberg, Charlottenburg, Friedrichshain, Marzahn und Köpenick. ADN

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