: Wer darf was
2,5 Millionen Bosnier wählen heute und morgen 136 Kommunalvertretungen, die am 1. Januar 1998 ihre Arbeit aufnehmen. Wahlberechtigt sind alle diejenigen Bewohner des Landes, die bei den Volkszählungen 1990 aufgeführt sind, plus der damals nicht wahlberechtigten Jugendlichen. Da aber nicht einmal die Hälfte der Wahlberechtigten noch in ihren ursprünglichen Heimatorten lebt, sind Ausnahmeregelungen geschaffen worden. So ist Briefwahl – wichtig für Flüchtlinge – möglich.
Angesichts der komplizierten Lage kam es bei den Parlamentswahlen 1996 zu einem unbeschreiblichen Durcheinander. Bei den jetzigen Kommunalwahlen wurden nach Angaben von Beobachtern viele Fehlerquellen ausgeschaltet. Die Wahllisten sind jetzt sorgfältig erstellt.
Bestehen bleibt das Problem, daß im Gegensatz zu den Flüchtlingen, die im Ausland leben, Flüchtlinge innerhalb Bosniens nicht unbedingt an ihren Heimatorten wählen müssen. Den Serben ist daran gelegen, die serbischen Flüchtlinge dort wählen zu lassen, wo sie jetzt wohnen, um den Anspruch auf die eroberten Territorien zu zementieren.
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