: Neue Abfallbehälterbenutzungsverordnung
HamburgerInnen sollen Abfalleimer für die Müllabfuhr in Zukunft nicht mehr bis sieben Uhr, sondern schon bis sechs Uhr morgens oder ab 20 Uhr des Vortages an den Straßenrand stellen. Das möchte uns der Senat mitteilen, per aktueller „Verordnung zur Änderung der Abfallbehälterbenutzungsverordnung“. Die da lautet:
„Auf Grund des § 21 Absatz 2 des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (HmbAbfG) vom 1. Dezember 1992 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 251), zuletzt geändert am 27. September 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 221, 230) und des § 19 Absatz 7 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches ... ), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches ...), wird verordnet:
Einziger Paragraph
§ 7 Absatz 3 Satz 1 der Abfallbehälterbenutzungsverordnung vom 16. April 1991 mit der Änderung vom 4. Oktober 1994 (Hamburgisches ...) erhält folgende Fassung:
"Die Bereitstellung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Abfallbehälter muß am Abfuhrtag bis morgens 6 Uhr erfolgt sein; sie ist auch ab 20 Uhr des Vortages zulässig." Alles klar? fis
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