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Psychodrama

Seelische Erkrankungen wurden mit körperlichen Leiden 1967 durch ein Urteil des Bundessozialgerichts gleichgestellt – seitdem wird um ein Gesetz gerungen, das den chaotischen Psychomarkt regeln soll. Das Problem: Wer heute einen Seelendoktor aufsucht, geht in mehr als zwei Dritteln der Fälle zu einem Psychologen. Diese diplomierten Fachkräfte sind jedoch kassenrechtlich nur als Hilfskräfte der (Nerven-)Ärzte vorgesehen, die den Hilfesuchenden an einen Psychologen überweisen können. Mit dieser Konstruktion haben sich die Berufsgruppen zwar arrangiert, doch seit die Budgets sinken, wird der Verteilungskampf härter. Ein Psychotherapeutengesetz droht nun zum einen daran zu scheitern, daß die Bundesregierung psychisch Kranke mit einem Viertel (!) an den Behandlungskosten beteiligen möchte, was SPD und Grüne im Bundesrat verhindern wollen; zum anderen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen als Standesvertretungen der Ärzteschaft nicht bereit, auf ihre Privilegien zu verzichten.

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