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Kein Schadenersatz für Stillstand von Biblis

Karlsruhe/Wiesbaden (AP) – Das Land Hessen muß endgültig keinen Schadenersatz für einen nach Meinung des Betreibers RWE um drei Tage zu langen Stillstand des Atomkraftwerks BiblisA im Frühjahr 1994 zahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nahm gestern die Revision des Stromkonzerns gegen zwei vorinstanzliche Urteile nicht an. Damit sei der Versuch gescheitert, „Schadenersatzforderungen als Druckmittel einzusetzen“, erklärte Umweltministerin Nimsch.

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