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Kirchenjob weg nach Kirchenaustritt

Mainz (dpa) – Ein kirchlicher Mitarbeiter, der aus der Kirche ausgetreten ist, darf fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Der Kirchenaustritt berühre laut Gericht die Glaubwürdigkeit und damit die Eignung des Arbeitnehmers besonders. (Az.: 11 Sa 428/96).

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