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Süden will nicht zahlen

■ Ein Gutachten der Geberländer erklärt den Finanzausgleich für verfassungswidrig

München (dpa) – Der Länderfinanzausgleich ist nach einem Gutachten für die beiden Geberländer Bayern und Baden-Württemberg in seiner jetzigen Form verfassungswidrig. Beide Süd-Länder erneuerten deshalb gestern in München ihre Drohung mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Mehrere von dem Finanzausgleich profitierende Länder in Ostdeutschland sowie das Saarland und Schleswig-Holstein lehnten den Vorstoß allerdings prompt ab.

Hessen äußerte sich zurückhaltend und will prüfen, ob es einer möglichen Klage beitritt. Bayerns Finanzminister Huber (CSU) und sein Stuttgarter Kollege Mayer- Vorfelder (CDU) bekräftigten bei der Vorlage der Expertise, das System des Finanzausgleichs zwischen reicheren und ärmeren Ländern verstoße gegen die Verfassung. Beide Länder hatten das Gutachten bei dem Mannheimer Steuerrechtler Hans-Wolfgang Arndt in Auftrag gegeben. „Wir sind nicht bereit, daß wir von der Mehrheit der Empfängerländer auf Dauer ausgebeutet werden“, kritisierte Bayerns Huber. Die Solidarität habe Grenzen. Er rief reichere Länder wie Hessen und Nordrhein-Westfalen auf, sich dem Vorstoß anzuschließen.

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