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Die Anatomie: Spender und Empfänger

Wie viele Menschen in Deutschland jedes Jahr ihren Körper den Hochschulen vermachen, wird nirgendwo registriert – verläßliche Zahlen fehlen. Jede der 36 medizinischen Fakultäten regelt sowohl die Formalitäten als auch die Konservierung der Toten autonom. Diese fehlende Transparenz ist wohl ein Grund dafür, daß rund um die Anatomie viele Gerüchte entstanden sind. So hört man immer wieder, in den Kellern der Mediziner verschwänden die Leichen von Verbrechern oder Obdachlosen, nach denen niemand mehr sucht.

Solchen Gruselgeschichten zum Trotz gibt es genügend Menschen, die ihre Körper den Anatomen spenden. Nach der Vermächtniserklärung bekommen sie einen Spenderausweis. Bedingung: Es dürfen keine schweren Krankheiten, verstümmelnde Operationen oder Unfälle den normalen Bau des Körpers zerstört haben. Das Vermächtnis ist eine Willenserklärung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Die Körper der Spender werden in der Regel erst vier Jahre nach dem Tod bestattet. Die Kosten dafür müssen die Angehörigen tragen, sofern nicht eine anonyme Urnenbeisetzung gewünscht wurde. Dann zahlen – noch – die Krankenkassen.

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