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SPD: Lauschangriff mit Bedingungen

■ Delegierte beschlossen Katalog an „Verbesserungen“

Mit großer Mehrheit haben es die Landesparteitagsdelegierten der Bremer SPD am Samstag abgelehnt, ein grundsätzliches „Nein“zum Lauschangriff zu formulieren. Stattdessen wurde ein Antrag verabschiedet, der den „Großen Lauschangriff“nicht politisch bewertet, sondern als zwischen SPD und CDU verabredete Tatsache behandelt und „Verbesserungen“verlangt. Diese haben es jedoch in sich: Eingriffe in die „Unverletzlichkeit der Wohnung“soll es nur bei „dringendem Tatverdacht“geben dürfen, das Zeugnisverweigerungsrecht von Priestern, Rechtsanwälten und Journalisten soll geschützt bleiben.

Was ist, wenn die Nachbesserungen von der CDU abgelehnt werden? Der Antrag, der vom Landesvorstand eingebracht worden war, hatte bewußt diese Frage offengelassen. Auch Bürgermeister Henning Scherf hatte dies für den Bundesrat bisher offen gelassen. Scherf war bei der Beratung des „Lauschangriffs“nicht mehr auf dem Parteitag. Auf Antrag des Delegierten und Anwaltes Waldemar Klischies beschlossen die Delegierten mit großer Mehrheit einen Zusatz: Die Einschränkung des Grundrechtes auf „Unverletzlichkeit der Wohnung“soll für die Bremer SPD tabu sein, wenn die Verbesserungen nicht erreicht werden können.

K.W.

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