Infos zur Pflegeversicherung

Wer hat Anspruch?: Nur wer mindestens eine Stunde Pflege täglich sowie zusätzlich Hilfe im Haushalt benötigt, kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Alles andere wird weiterhin über die Sozialämter oder aus eigener Tasche finanziert.

Wer pflegt?: Entweder Angehörige, dann wird das Pflegegeld ausgezahlt, oder ambulante Pflegedienste.

Wie wird eingestuft?: Die Entscheidung, wie pflegebedürftig jemand ist, trifft der Medizinische Dienst, dessen ärztliches Personal zu den Pflegebedürftigen nach Hause kommt.

Pflegestufen: Mindestens eineinhalb und höchstens drei Stunden Pflege ist für die Pflegestufe 1 vorgesehen. „Schwerpflegebedürftige“ gehören zur Pflegestufe 2 und beanspruchen drei, aber weniger als fünf Stunden Pflege täglich. Alle Pflegefälle, die mehr als fünf Stunden täglich auf fremde Hilfe angeweisen sind, gehören zur Pflegestufe 3.

Fehleinstufungen: Wer sich falsch eingestuft fühlt, kann gegen den Einstufungsbescheid des Medizinischen Dienstes Widerspruch einlegen. Solange die Anträge auf Pflege noch nicht entschieden wurden, gilt für die Betroffenen weiterhin die alte Regelung. sim