: Anschlag auf die Würde der Frauen?
■ betr.: „Frauen dürfen gleicher sein: EU-Gericht bestätigt Quote“, taz vom 12.11. 97
So so, Frauen dürfen also „gleicher“ sein? Interessant, bisher hatte ich immer den Eindruck, sie seien weniger gleich als Männer. Und daher ist zunächst einmal der Schritt von „weniger gleich“ zu „genauso gleich“ zu vollziehen, bevor von „gleicher“ geredet werden kann. Oder war gemeint: sie dürfen auch gleicher sein? Bitte nächstes Mal erst überlegen, dann texten. Jutta Paulus, Neustadt/W.
Das sogenannte Gleichstellungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist so heuchlerisch, wie es heimtückisch ist. Und vor allem: es ist ein Anschlag auf die Würde – gerade der Frauen.
Heuchlerisch ist es wegen der Formulierung: „Bei gleicher Qualifikation ...“ – als wenn es das überhaupt gäbe: Gleichheit in der Qualifikation! Wenn man sich anschaut, wie dieser Punkt in der Praxis gehandhabt wird, wird einem der eigentliche Sinn dieser Formulierung schon klarer: Wenn früher ein Gutachter einen Bewerber loswerden wollte, dann gab er ihm halt die schlechtere Note. Das war einfach, wenn sich zwei oder mehrere Männer auf eine Stelle bewarben. Leistung zählt halt, gelle?
[...] Das ist es eben, was dieser Regierung und ihren Wasserträgern fehlt: Mut zur Entscheidung. Einer Frau, die besser ist, dann auch die Stelle zu geben, das wäre wirkliche Frauenförderung!
Ich kenne viele Frauen, die sagen: Ich möchte im Beruf wegen meiner Leistung und meiner gesamten Persönlichkeit gewürdigt werden (und deshalb auch befördert). Und ich finde es herabsetzend, wenn eine Beförderung wegen meines Geschlechts geschieht! [Ich find's aber noch viel herabsetzender, wenn die Beförderung wegen meines Geschlechts – in der Regel – eben nicht geschieht! d.sin]
Und genau deshalb, weil Gleichheit in der Qualifikation nur auf dem Papier steht, weil Frauen bei Bewerbungen auf Führungspositionen die berechtigte Anerkennung verweigert wird, wenn sie „gleich“ sind, und weil sie dann nur wegen ihres Geschlechts die Stelle bekommen, deshalb ist dieses Gesetz in NRW gegen die Würde gerichtet – und somit verfassungswidrig! [...] Jürgen Rausch, Witten
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