■ LKW-Fahrer ohne Vignette verdonnert: Keine Gnade für Pickerl-Sünder
Lindau (taz) – Das „Pickerl“, die österreichische Autobahnvignette, sorgt einmal mehr für Ärger. Nachdem vor kurzem eine Krankenschwester aus Wangen drei Tage in einem österreichischen Gefängnis verbracht hat, weil sie ohne „Pickerl“ 300 Meter auf einer Autobahn gefahren war und die verhängte Geldstrafe nicht zahlen wollte, gibt es nun wieder Wirbel um das berüchtigte Teilstück zwischen dem deutsch-österreichischen Grenzübergang Lindau-Hörbranz und der Ausfahrt Lochau bei Bregenz.
Der LKW-Fahrer Oswald P. mußte für seine Firma ins österreichische Dornbirn fahren. Weil der Grenzübergang Ziegelhaus auf der Landstraße für LKWs gesperrt war, sollte P. über Hörbranz ausweichen, das heißt über das berüchtigte Autobahnstück. Also steuerte er drei Verkaufsstellen für Autobahnvignetten an. Doch nirgendwo bekam er Pickerl für LKWs. Er wurde an den Zoll in Hörbranz verwiesen. LKW-Fahrer P. machte sich also auf den Weg, wurde prompt von der österreichischen Gendarmerie gestoppt. In der Folge verdonnerte ihn ein Gericht zu einer Geldstrafe von 6.600 Schilling (943 Mark).
Im Widerspruchsverfahren, das sein Chef Max Kaufmann für den deutschstämmigen Polen abwickelte, blieben die Österreicher hart, obwohl auch auf österreichischer Seite die strenge Auslegung des Gesetzes auf massive Kritik stößt. Der pickerllose LKW-Fahrer, der gerade einmal 1.800 Mark im Monat verdient, muß nun noch immer 5.500 Schilling (786 Mark) Strafe zahlen, ersatzweise für fünf Tage in ein österreichisches Gefängnis. Bei seinem Chef hat sich inzwischen eine österreichische Zeitschrift gemeldet, die die Strafe für Herrn P. übernehmen will. Klaus Wittmann
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