: Die „freie Advokatur“verletzt
Neue Brisanz im Neuwieden-thal-Prozeß: Das Hamburger Oberlandesgericht hat gestern die gegen den Willen seines Mandanten durchgesetzt Entpflichtung des Rechtsanwalts Uwe Maeffert aufgehoben. Das könnte die Revision gegen die bereits ergangenen Urteile gegen vier Jugendliche begründen, die den Stadtteil Neuwieden-thal terrorisiert haben sollen und dafür zum Teil Jugendstrafen abzusitzen haben.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Günter Bertram hatte Maeffert Anfang September aus dem Prozeß ausgeschlossen, da seine Verteidigung „mit dem Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes nicht zu vereinbaren“gewesen sei. Diesem Vorwurf, so gestern das Oberlandesgericht, habe es an Substanz gefehlt.
Auch die anderen Verteidiger im Neuwiedenthal-Prozeß hatten gegen die Zwangsentpflichtung Maefferts protestiert. Einzigartig in der deutschen Nachkriegsgeschichte, so hatten sie betont, habe das Gericht seine eigenen Vorstellungen, wie Verteidigung auszusehen habe, durchgesetzt und den Grundsatz der freien Advokatur verletzt. ee
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