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Zweitwohnungssteuer kommt sofort

■ CDU will aber noch einmal über eine Übergangsfrist verhandeln

Beim Abschluß der Haushaltsberatungen hat der Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses gestern die Einführung der Zweitwohnungssteuer ab 1. Januar 1998 beschlossen. Für den parlamentarischen Geschäftsführer Volker Liepelt ist damit aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die CDU will bis zur Abstimmung des Parlaments über den Haushalt 1998 in der nächsten Woche mit der SPD nochmals über eine Übergangsfrist verhandeln. Weil man die Senatsvorlage nicht scheitern lassen wollte, enthielt sich ein Teil der CDU-Abgeordneten gemäß einer Absprache mit dem Koalitionspartner der Stimme.

Die SPD hatte als Kompromiß angeboten, die Steuer erst nach einer einjährigen Karenzzeit zu erheben. Die CDU hatte dagegen auf einer zweijährigen Übergangsfrist beharrt. Da sich die Koalitionspartner auch während einer fünfzehnminütigen Unterbrechung der Sitzung nicht einigen konnten, wurde der Senatsentwurf beschlossen, der ein sofortiges Inkrafttreten der Steuer vorsieht.

Mit der Zweitwohnungssteuer sollen Neuberliner dazu bewegt werden, ihren Erstwohnsitz in Berlin anzumelden, weil das Land dann mehr Geld aus dem Länderfinanzausgleich erhält. Für Zweitwohnungen sollen künftig acht Prozent der Jahreskaltmiete entrichtet werden. Die CDU befürchtet, daß die Steuer die Ansiedlung von Unternehmen beeinträchtigen könnte. Der CDU-Abgeordnete Volker Liepelt bedauerte den Beschluß. Es müßten auch noch rechtliche Fragen geprüft werden.

Die Grünen hatten das Vorhaben der SPD, die einjährige Übergangszeit rückwirkend einzuführen, scharf kritisiert. Für diejenigen, die seit dem 1. Januar 1997 mit Zweitwohnsitz in Berlin gemeldet seien, wäre danach die einjährige Karenzzeit beim Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Janaur bereits abgelaufen. „Wie gehen Sie denn mit dem Bürger um?“ fragte die grüne Abgeordnete Michaele Schreyer empört. Auch PDS-Fraktionschef Harald Wolf befürchtete, daß damit eine Prozeßwelle provoziert werde.

Bei der Jahrtausendfeier, für die der Hauptausschuß vor kurzem 20,3 Millionen Mark gesperrt hatte, konnte ein Kompromiß erzielt werden: Die Senatskanzlei wird im Januar einen neuen Programmentwurf vorlegen. Auf dieser Grundlage wird beraten, wieviel Gelder freigegeben werden.

Bei den Kindertagesstätten wird zwar auf eine Verschlechterung des Personalschlüssels verzichtet, die freien Träger erhalten aber insgesamt 26,2 Millionen weniger Platzgeldzuschüsse vom Land. Ursprünglich sollte um 30 Millionen gekürzt werden. Künftig müssen die Kinderläden den 12. Monatsbeitrag der Eltern an das Land abführen. Die geplante Kürzung um 1,5 Millionen Mark bei der Behinderten-Integration wurde zurückgenommen. Dorothee Winden

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