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Lumpen sollen am Werk gewesen sein

■ Der hessische Finanzminister Karl Starzacher (SPD) gerät unter Druck. Und die Opposition trumpft im Haushaltsausschuß auf

Wiesbaden (taz) – Der hessische Finanzminister Karl Starzacher (SPD) brachte sich Beistand mit. In die Haushaltsausschußsitzung des Landtages kam er gestern gemeinsam mit Steuerfahnder und hohen Finanzbeamten.

Genutzt hat es ihm nichts. Denn nach mehr als zwei Stunden intensiven Schlagabtauschs mit der Opposition blieben der Minister und seine Experten die Antworten auf zwei entscheidende Fragen schuldig. Warum werden in keinem anderen Bundesland Banken oder Sparkassen Wochen und Monate vor möglichen Durchsuchungen ihrer Geschäftsräume vorab gewarnt? Und: Warum wurden auschließlich Sparkassen – einschließlich der Hessischen Landesbank (Helaba) – vorab informiert, nicht aber auch private Banken?

Für Starzacher kam es noch dicker. In der ARD-Sendung „Report“ wurde ein Brief der Helaba Luxemburg S. A. an die werte Kundschaft präsentiert. Darin wurde vor bestimmten Anlageformen gewarnt, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach sich ziehen könnten. Im Gegenzug wurden dann Vorschläge zur Umgehung eventueller Ermittlungsverfahren vorgestellt. Mitglied im Verwaltungsrat der luxemburgischen Tochter der Helaba: Finanzminister Karl Starzacher. Gegenüber „Report“ waren weder Starzacher noch Ministerpräsident Hans Eichel (SPD) zu einem Kommentar bereit.

Auch vor dem Ausschuß schwieg Starzacher. Dabei ermittelt die Staatsanwaltschaft in Kassel schon seit dem Frühjahr 1996 gegen die Helaba Luxemburg. Im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren wurden auch – vorab angekündigt – die Geschäftsräume der Muttergesellschaft in Frankfurt durchsucht. Danach kam es zu einer Serie von Ermittlungsverfahren gegen Sparkassen in Hessen.

Daß bei vorab angekündigten Durchsuchungsaktionen gewisse Unterlagen vielleicht vernichtet würden, wollte Starzacher vor dem Ausschuß nicht ausschließen. Zur Erklärung wies der Minister auf unterschiedliche Kategorien von Dokumenten hin. Bei möglicherweise vernichtetem Material könnte es sich um Unterlagen handeln, die von den Kreditinstituten ohnehin nicht vorgehalten werden müßten, wie etwa die Protokolle von internen Sitzungen oder von Beratungsgesprächen. Alle Geschäftsvorgänge hingegen seien in der EDV dokumentiert. Manipulationen im System seien gleichfalls nachweisbar. Manchmal seien eben „mildere Mittel“ als Hausdurchsuchungen angesagt. Es dürfe nämlich nicht davon ausgegangen werden, daß bei Banken und Sparkassen nur „Lumpen am Werke“ seien, meinte Starzacher.

Da hatte Chefankläger Karlheinz Weimar (CDU) gerade eine andere Behauptung Starzachers vor dem Landtag widerlegt. Das Landgericht in Kassel habe nicht, wie von Starzacher vorgetragen, die Praxis der Vorabinformationen gebilligt. Bei dem Beschluß von Kassel ging es um den Verzicht auf eine Durchsuchungsaktion beim Ortstermin, nachdem der Vorstand einer Bank die geforderten Unterlagen freiwillig herausgerückt hatte. Für Weimar „ein völlig anderer Sachverhalt“.

Fazit der Ausschußsitzung, in deren Verlauf sich der Minister immer dünnhäutiger zeigte: Starzacher gerät weiter unter Druck. Klaus-Peter Klingelschmitt

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